Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 119/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.04.2012 verkündete Urteil der

4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

 Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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