Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 W 32/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 22.07.2013 wird zurückgewiesen.

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird an das Landgericht Hamburg verwiesen.

Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt bis zu 2.000,00 Euro.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (18. Zivilsenat) - 18 AR 38/23
19. März 2024
18 AR 38/23 19. März 2024

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