Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 158/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 114. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 04.07.2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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