Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 16 U 8/13
Tenor
Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt.
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In dem Rechtsstreit
2Der Tenor des am 10.04.2014 verkündeten Urteils des Senats wird gem. § 319 Absatz 1 ZPO wegen eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibfehlers von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es nicht „ Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ sondern richtig „Urteil der 65. Zivilkammer des Landgerichts Köln“ heißt.
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