Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RBs 124/14

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch insoweit aufgehoben, als der Betroffene zu einer Geldbuße von mehr als 500 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von mehr als einem Monat verhängt worden ist.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.


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