Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RBs 1/14

Tenor

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die gesamten Kosten des Bußgeldverfahrens sowie die dem Betroffenen in diesem Bußgeldverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.


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