Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 201/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 376/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 43.000,00 EUR festgesetzt.


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