Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 155/15

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 11.06.2015 wird dahin abgeändert, dass anstelle des Kreises X, Jugendamt Abteilung Jugend, folgende Person zum berufsmäßigen Einzelvormund bestellt wird:

Frau O, Q-Straße, X.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.


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