Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 W 45/15

Tenor

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 24.09.2015 auf 2.856,87 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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