Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 WF 106/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen vom 20./21.04.2016 abgeändert.

Die Ablehnung der Sachverständigen Diplom-Psychologin C ist begründet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert beträgt 1.500,00 €.


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