Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 WF 7/17

Tenor

Das Aktenzeichen des Beschlusses vom 07.02.2016 wird dahingehend korrigiert, dass es 13 WF 7/17 lautet. Es wird klargestellt, dass dieses Beschwerdeverfahren die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 17.11.2016 betrifft.

II.

Die Anhörungsrüge der Kindesmutter gegen den Senatsbeschluss vom 07.02.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.


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