Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 UF 68/17

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 30.03.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Essen-Steele (14 F 24/17) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1,500,00 EUR festgesetzt.


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