Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 207/17

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 178.952,16 € festgesetzt

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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