Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 464/17

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.


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