Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 27 W 144/17

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 27.10.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 27.09.2017 aufgehoben.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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