Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 300/17

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 31.08.2017 wird der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 13.07.2017 aufgehoben und die Vergütung des Beteiligten zu 1) in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Warstein vom 26.05.2017 auf 1.243,07 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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