Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 109/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten vom 21.04.2018 abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in E bewilligt.


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