Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 10/19

Tenor

  • 1. Das Befangenheitsgesuch wird als unzulässig verworfen.

  • 2. Der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge) wird auf Kosten der Antragstellerin als unbegründet verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen