Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 227/20

Tenor

Die Kosten- und Auslagenentscheidung im Urteil der 21. großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster vom 28.09.2020 wird aufgehoben, soweit darin der Verurteilten I die Kosten des Verfahrens und die „notwendigen Kosten der Nebenklägerin“ auferlegt worden sind.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Landgericht Münster zurückverwiesen.


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