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JGG § 109 Verfahren

Jugendgerichtsgesetz

(1) Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 70c, 72a bis 73 und 81a entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen des § 70a sind nur insoweit anzuwenden, als sich die Unterrichtung auf Vorschriften bezieht, die nach dem für die Heranwachsenden geltenden Recht nicht ausgeschlossen sind. Die Jugendgerichtshilfe und in geeigneten Fällen auch die Schule werden von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Sie benachrichtigen den Staatsanwalt, wenn ihnen bekannt wird, daß gegen den Beschuldigten noch ein anderes Strafverfahren anhängig ist. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse des Heranwachsenden geboten ist.

(2) Wendet der Richter Jugendstrafrecht an (§ 105), so gelten auch die §§ 45, 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 2, 3, §§ 52, 52a, 54 Abs. 1, §§ 55 bis 66, 74 und 79 Abs. 1 entsprechend. § 66 ist auch dann anzuwenden, wenn die einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe nach § 105 Abs. 2 unterblieben ist. § 55 Abs. 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Entscheidung im beschleunigten Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ergangen ist. § 74 ist im Rahmen einer Entscheidung über die Auslagen des Antragstellers nach § 472a der Strafprozessordnung nicht anzuwenden.

(3) In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden findet § 407 Abs. 2 Satz 2 der Strafprozeßordnung keine Anwendung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 605/25
28. Januar 2026
4 StR 605/25 28. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 645/25
13. Januar 2026
4 StR 645/25 13. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 388/25
2. Dezember 2025
5 StR 388/25 2. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 3 StR 234/25
14. November 2025
3 StR 234/25 14. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 126/25
4. November 2025
2 StR 126/25 4. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 233/25
10. September 2025
4 StR 233/25 10. September 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 336/25
20. August 2025
1 StR 336/25 20. August 2025
Urteil vom Amtsgericht Köln - 650 Ls 320/24
22. Juli 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 545/24
18. Juni 2025
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