Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 47/22

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, die ihm zugrunde liegenden Feststellungen jedoch nur insoweit sie die relative Fahruntüchtigkeit betreffen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.


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