Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 32/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die im Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld vom 28.11.2023, Aktenzeichen 17 O 21/22, enthaltene Kostenentscheidung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von bis zu 1.500,- €.


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