Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 W 27/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die im Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 15.07.2013, Az. 7 O 321/12, enthaltene Kostenentscheidung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von bis zu 300,- €.


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