Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 119/23

Tenor

Das Rubrum des Urteils des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.06.2024 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass vor dem Tenor der Zusatz "für Recht erkannt:" eingefügt wird.


1 2

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen