Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 210/24

Tenor

Auf die Beschwerde des Jugendamtes der Stadt F. vom 13.12.2024 wird der am 12.11.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die elterliche Sorge des Vaters an das Familiengericht in Hagen zurückverwiesen.

Die Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.

Der Beschwerdewert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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