Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 241/19

Tenor

1.       Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 08.10.2019 verkündete Teilanerkenntnisschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten in seinem Ausspruch zum Zugewinnausgleich einschließlich des dieser Folgesache zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über diese Folgesache sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht – Familiengericht – Dorsten zurückverwiesen.

2.      Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.504,25 € festgesetzt (Beschwerde des Antragstellers zur Folgesache Unterhalt; 3.644,98 €, Beschwerde der Antragsgegnerin zur Folgesache Unterhalt: 8.929,20 €, Beschwerde der Antragsgegnerin zur Folgesache Zugewinn: 27.930,07 €). Der Wert für den Vergleich wird auf 12.574,18 € festgesetzt.


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