Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 54-55/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen.

Auf die (einfache) Beschwerde wird der angefochtene Beschluss hinsichtlich der Weisungen zu Ziffer 5a) bis 5c) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.


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