Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 WLw 2/76

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird zu dem von Notar E in T am 29.August 1975 unter UR.-Nr.1316/1975 beurkundeten Kaufvertrag die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erteilt.

Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Käufer zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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