Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 161/93

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.8.1993 (18 0 88/93) wird der Streitwert in Abänderung dieses Beschlusses auf 50.000 DM festsetzt.


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