Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 270/01 (B)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Wipperführt zurückverwiesen.


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