Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 63/03

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 07.03.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 279/02) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Heidelberg - 2 O 417/12
31. Mai 2013
2 O 417/12 31. Mai 2013

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