Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 351 + 352/04

Tenor

Die weitere Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen der Beschuldigten zu tragen hat, verworfen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.