Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 169/03

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.10.2003 (21 O 242/03) mit dem zu Grunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsstreits - an das Landgericht verwiesen.

2.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 52.902,62 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 04.12.2002 zu zahlen.

3.

Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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