Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 184/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 31.08.2004 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.07.2004 - 29 T 29/03 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 14.667,65 EUR


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