Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
ZPO § 546 Begriff der Rechtsverletzung
Zivilprozessordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.