Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 194/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das am 13.08.2004 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen (43 O 21/04) nebst dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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