Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 9/06

Tenor

1.

Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 5.10.2005, mit dem zugunsten des Beschwerdeführers eine Vergütung von 367,26 EUR festgesetzt wurde, wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Zugunsten des Beschwerdeführers wird eine Vergütung in Höhe von 511,10 EUR festgesetzt.

2.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 91/08
28. Mai 2008
4 Ws 91/08 28. Mai 2008

Referenzen