Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 115/06

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen werden die Beschlüsse der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 03.05.2006 - 3 T 103/06 - und des Amtsgerichts Aachen vom 24.02.2006 - 41 XIV 5367.B – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen am 20.04.2005 bis zum Erlass des Haftbeschlusses des Amtsgerichts Aachen am selben Tage rechtswidrig war.

Die außergerichtlichen Kosten der Verfahren aller drei Instanzen hat der Antragsteller dem Betroffenen zu erstatten.


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