Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 164/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.6.2006 (26 O 241/05) und das ihm zugrunde liegende Verfahren aufgehoben und die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Die durch das aufgehobene Urteil verursachten gerichtlichen Kosten, einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens, werden niedergeschlagen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Landgericht vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Wiesbaden (1. Zivilkammer) - 1 O 52/23
21. März 2025
1 O 52/23 21. März 2025

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