Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 302/07

Tenor

Dem Beteiligten zu 1. wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gewährt.

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. werden - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.11.2007 – 4 T 471/07 – und der Beschluss des Amtsge-richts Bonn vom 26.09.2007 – 38 XVII W 1277 – abgeändert:

Dem Berufsbetreuer Herrn I. C. steht eine Vergütung in Höhe von 552,75 € zu für die Betreuung in der Zeit vom 10.02.2007 bis zum 09.05.2007.

Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Staatskasse, §§ 1908 i, 1836 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 2 VBVG.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


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