Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 17/09

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06. 01. 2009 - 1 T 512/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2008 - 6092 XVII B 355 - wird zurückgewiesen.


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