Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 X (Not) 8/09

Tenor

Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.


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