Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 261/09

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss der Einzelrichterin aufgehoben.

Auf die Erinnerung wird der Beschluss des Rechtspflegers vom 17.04.2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die dem Rechtsanwalt Christoph C. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren- und Auslagenvorschüsse werden auf 628,68 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 301,25 € (628,68 € - 327,43 €)


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