Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 704/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über eine Änderung der Bewährungsauflage im Beschluss der Kammer vom 25.4.2008 (Az. 106 KLs 18/06) an das Landgericht Köln - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahren - zurückverwiesen.

Der Antrag auf Beiordnung von Rechtsanwalt H. für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.