Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 164/10

Tenor

Der Beschluss der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.7.2010 – 222 O 59/10 – wird abgeändert:

Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin, hat die Antragstellerin zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen