Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 84/11

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.08.2010 – 220 O 228/10 – wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer.


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