Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 226/11

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Köln vom 31. August 2011 – 28 O 362/10 – in der Fassung des Beschlusses vom 12. Oktober 2011 wird als unzulässig verworfen.


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