Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 11/19

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 13.02.2019 wird die Streitwertfestsetzung im dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 18.05.2015 211; 28 O 182/15 – abgeändert und der Streitwert auf 100.000 EUR festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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