Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 260/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.11.2011 – 209 O 355/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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