Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 38/13

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.02.2013 - 87 O 4/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 , 540 Abs. 2, 552 Abs. 2 ZPO -


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